Immobilienverwaltung
Wir sind auf die Verwaltung von Immobilien im gesamten Tessin spezialisiert und erbringen im Auftrag unserer Kunden folgende Dienstleistungen:
- Verwaltung von Eigentumswohnungen
- Umfassende Beratung bei der Immobilienverwaltung
- Verwaltung einzelner Immobilien / Apartments
Entsprechend unserer Qualifikation als Verwalter handeln wir im Namen und im Auftrag des Auftraggebers und betreiben und gewährleisten maximale Professionalität und Sorgfalt in allen Aspekten, die für die Verwaltung von Immobilien angemessen sind.
Die Verwaltung von PPP-Gebäuden umfasst folgende Aufgaben der Verwaltung:
- Hauptversammlung zur Einberufung und Durchführung der Miteigentümer in italienischer und deutscher Sprache
- Minutenvorbereitung der Protokolle in italienischer Sprache
- die Ausführung der Entscheidungen der Miteigentümergemeinschaft
- Erhebung von Mieten für Kollektivanlagen und Nebenkosten sowie Rechnungsstellung und Erhebung von Vorschüssen, die regelmäßig für Betriebskosten zu zahlen sind
- Sammlung von Beiträgen und Verwaltung des Erneuerungsfonds
- allgemeine Bilanzierung aller Einnahmen und Ausgaben
- Ausführung aller Zahlungen, die sich aus den Verpflichtungen der Gemeinschaft der Miteigentümer ergeben, über die verfügbaren liquiden Mittel der Gemeinschaft der Miteigentümer
- Erstellung des vollständigen Jahresbudgets sowie des Budgets
- Ausarbeitung und Überprüfung der “Hausordnung”
- Vertretung der Miteigentümergemeinschaft nach außen
- Teilnahme an den Sitzungen des Condominium Committee (in der Regel zweimal pro Kalenderjahr)
- Beschäftigung und Vergütung der Depotbank und / oder des Hilfspersonals
- Abschluss von Versicherungsverträgen, Kündigung und Ausweitung des Versicherungsschutzes
- Schadensfeststellung, Koordination notwendiger Reparaturen, Verhandlungen mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bis zur Schadensregulierung
- Festlegung von Serviceabonnements für Systeme und Geräte (Aufzug, Waschmaschinen, Trockner, Brenner usw.), die regelmäßig gewartet und überprüft werden müssen
- Zusätzliche wichtige Arbeiten der Verwaltung (Teil- oder Gesamtrenovierungen, außerordentliche Sitzungen usw.) werden auf der Grundlage zu den vereinbarten Tariffen verrechnet.